Beratung und Umsetzung


Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

 

Sichere Arbeitsplätze steigern die Wettbewerbsfähigkeit



Nach § 3 Abs. 1 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sind Unternehmen dazu angehalten alle notwendigen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter zu gewährleisten und zu verbessern.
Wenn sich Mitarbeiter bei der Arbeit sicher fühlen und gesund bleiben, sind sie motivierter und zufriedener. Maßnahmen im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin sowie Arbeitssicherheit sind für ein Unternehmen also keine zwingende Notwendigkeit, sondern haben Einfluss auf den Erfolg im Unternehmen.

Als Dienstleister verfügen wir über langjährige Erfahrungen auf dem Gebiet der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes und leisten in Ihrem Unternehmen umfassende Beratung und Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), sowie den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (DGUV).
Dabei richten wir unser Augenmerk stets auf die Lösungsfindung und die wirtschaftliche Umsetzbarkeit der Maßnahmen, für sichere und effiziente Arbeitsplätze.
Gemeinsam werden betriebsspezifische Lösungen für Ihr Unternehmen erarbeitet und entsprechend den berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und gesetzlichen Bestimmungen dokumentiert (ArbSchG).

Leistungen

  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen bezüglich Arbeitsplätze/Arbeitsstätten, Tätigkeiten, Arbeitsmitteln, Gefahrstoffe insbesondere Gefährdungen durch explosionsfähige Gemische
  • Erstellung von Betriebsanweisungen (Arbeitsmittel, Gefahrstoffe, Biostoffe, PSA)
  • Durchführung von Wirksamkeitskontrollen
  • Regelmäßige Sicherheitsunterweisung des Personals
    Regelmäßige Begehung von Arbeitsstätten ggfls. inkl. Erarbeitung von Maßnahmen
  • Regelmäßige Überprüfung aller Arbeitsmittel gemäß Gefährdungsbeurteilung
  • Erstellung eines Gefahrstoffkatasters,Gefahrstoffmanagement
  • Erstellung von Brandschutzkonzepten
  • Auswertung von Unfallgeschehen / SIF - Analysen
     

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