von der Planung bis zur Inbetriebnahme


 CE-Kennzeichnung

Mit der Planung von Funktion und Aufbau einer Maschine oder Anlage nimmt eine Idee technische Gestalt an. Bereits in dieser Phase legt der Ingenieur den Grundstein für die Sicherheit seines Produktes fest. Wir begleiten Sie auf dem Weg von der Idee bis zur Inbetriebnahme, um die vorgeschriebenen Mindest-Sicherheitsstandards innerhalb der Europäischen Union, die in Normen und Richtlinien beschrieben sind, einzuhalten.

Wir sind Ihr Ansprechpartner bei:

  • Bereitstellung von Erzeugnissen nach Anhang 1 der Maschinenrichtlinie. Erzeugnisse sind Maschinen, unvollständige Maschinen, Anlagen, auswechselbare Ausrüstungen, Sicherheitsbauteile, Lastaufnahmemittel, abnehmbare Gelenkwellen, etc.
  • Neubau für den Fremd- und Eigenbedarf
  • Umbau und der Frage zur wesentlichen Veränderung
  • Einfuhr in den EU-Binnenmarkt
  • Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen
  • Bau und Einbau von Druckgeräten
  • Beanstandungen durch die Marktaufsichtsbehörden

Gefährdungen und Restrisiken
Der Hersteller ist verpflichtet eine Risikobeurteilung zu erstellen. Die Norm EN ISO 12100:2010 präzisiert die Forderung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG nach einer Risikobeurteilung.
Ausgehend von der Festlegung der Grenzen werden die Gefährdungen identifiziert, das Risiko bewertet, das Risiko unter Einbeziehung von Normen mit der 3-Schritt-Methode gemindert und Restgefahren ermittelt.
Für sicherheitsgerichtete Teile von Steuerungen muss nachgewiesen werden, dass das geforderte Sicherheitsniveau auch tatsächlich erreicht wird. Die Berechnung des Performance Level (PL) nach EN ISO 13849-1 oder des Sicherheitsintegritätslevels (SIL) nach EN 62061 ist zwingend erforderlich.
Wurden Restgefahren ermittelt, werden diese in die Betriebsanleitung aufgenommen.

 

CE-Zeichen und EG-Konformitätserklärung
Das CE-Zeichen und eine EG-Konformitätserklärung sind Selbsterklärungen des Herstellers. Die Normen auf der EG-Konformitätserklärung lösen eine Vermutungswirkung aus. Der Hersteller bescheinigt damit, dass er die Maschine entsprechend der für das Produkt zutreffenden Richtlinien konstruiert, gebaut und die technischen Unterlagen erstellt hat.

Als erfahrener Dienstleister führen wir Sie zielführend und effizient durch den Prozess mit dem Ergebnis, eine Konformitätserklärung zu erstellen, um das CE- Zeichen an der Maschine/Anlage anbringen zu dürfen.
Das Ergebnis des Konformitätsbewertungsverfahrens ist Bestandteil der „technischen Dokumentation“ mit der Risikobeurteilung als Hauptbestandteil und der Beschreibung der notwendigen Schutzmaßnahmen. Die Dokumentation stellt für Sie den Nachweis dar, dass alle gesetzlichen Mindestanforderungen eingehalten wurden und muss in folg. Situationen vorgelegt werden können:

  • bei Unfällen an der Maschine. Mit den technischen Unterlagen weist der Hersteller nach, dass er seinen Herstellerpflichten nachgekommen ist.
  • Bei Personen-, Umwelt- und Tierschäden steht die Frage nach der Haftung im Raum.
  • Auf Verlangen der Marktaufsichtsbehörden. Die Marktaufsichtsbehörden sind durch das Produktsicherheitsgesetz zu Kontrollen berechtigt. Bei Verstößen können die Straf- und Bußgeldvorschriften umgesetzt werden.

Leistungen:

  • Recherche der projektbezogenen relevanten EG-Richtlinien und Normen
  • Auswertung der Regelwerke
  • Erstellung von Risikobeurteilungen
  • Ausarbeitung von Risikobeurteilungen an Projekten gemäß Ihren Vorgaben
  • Durchführung eines kompletten CE-Konformitätsbewertungsverfahrens
  • Integration des CE-Prozesses in betriebliche Abläufe
  • Ist-Analyse der betrieblichen Prozesse zur CE-Kennzeichnung
  • Schulung von Personal zur weiteren Umsetzung der CE-Kennzeichnung
  • Funktionale Sicherheit - Berechnung von PL (Performance Level) und SIL (Safety Integrity Level)
  • Sicherheitstechnische Überprüfung vor Inbetriebnahme von Maschinen und Anlagen
  • Erstellung von technischer Nachweisdokumentationen
  • Stellung von CE-Beauftragten
     

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