Beratung und Umsetzung


Explosionsschutz

Das Gefährdungspotential „Explosion“ ist heute noch ein zu gering eingeschätztes Risiko. Wenn auch die Eintrittswahrscheinlichkeit sehr gering ist, sind die Auswirkungen eines Ereignisses in den meisten Fällen schwerwiegend.
Der Explosionsschutz ist durch rechtliche Vorgaben geregelt. Die beauftragten Personen müssen diese Vorgaben in komplexen Gefährdungssituationen anwenden. Explosionsgefahren werden deshalb oft übersehen oder unangemessen bewertet. Solche Fehleinschätzungen gaukeln Sicherheit vor. In der Folge sind gravierende Unfälle möglich, leider oft mit tödlichem Ausgang.



Leistungen

  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen nach BetrSichV unter dem maßgeblichen Aspekt der Gefährdung durch explosionsfähige Atmosphären
  • Erstellung von Explosionsschutzdokumenten nach GefStoffV unter Berücksichtigung von ZONEN-Einteilungen der jeweiligen Betriebsbereiche (Gas- Staub Ex)
  • Erstellung von Zündquellenanalysen für elektrische und nicht-elektrische Betriebsmittel, die in Bereichen mit explosionsfähiger Atmosphäre zum Einsatz kommen sollen oder bereits sind, sofern die Forderung nach einer akkreditierten Prüfstelle nicht gegeben ist (ZONEN-abhängig)
  • Erstellung von Nachweisen bzgl. der Eignung „eigensicherer“ Stromkreise
  • Überprüfung von elektrischen Anlagen hinsichtlich der Einhaltung entsprechender normativer Vorgaben
  • Ausbildung der in diesen Bereichen mit Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten beschäftigen Personen zur „fachkundigen“ bzw. „zur Prüfung befähigten“ Person
  • etc.


Diese nicht erschöpfende Auflistung beinhaltet die wesentlichen Aspekte, die es zu beachten gilt. Weitere Punkte können sich im Speziellen ergeben. Wir helfen Ihnen, die in Frage kommenden Betriebsbereiche in Ihrem Unternehmen nicht nur auf dem Papier sicherer zu machen.  

     

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